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   ArbG Berlin, 19.03.2009 - 2 Ca 17727/08   

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ArbG Berlin, 19.03.2009 - 2 Ca 17727/08 (https://dejure.org/2009,77578)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 19.03.2009 - 2 Ca 17727/08 (https://dejure.org/2009,77578)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 19. März 2009 - 2 Ca 17727/08 (https://dejure.org/2009,77578)
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  • BGH, 18.02.2003 - XI ZR 165/02

    Schutz des gesprochenen Worts; Verwertung von einem Zeugen mitgehörter Angaben in

    Auszug aus ArbG Berlin, 19.03.2009 - 2 Ca 17727/08
    Der Schutz dieses Rechtes des gesprochenen Wortes hängt auch nicht davon ab, ob es sich bei den ausgetauschten Informationen um personale Kommunikationsinhalte oder gar um besonders persönlichkeitssensible Daten handelt, noch kommt es auf die Vereinbarung einer besonderen Vertraulichkeit des Gesprächs an ( BGH v. 18.02.2003, XI ZR 165/02 , juris; LAG München vom 24.01.2008, 3 Sa 800/07 , juris).
  • BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 123/02

    Berufungsurteil ohne Tatbestand - außerordentliche Kündigung wegen Androhung

    Auszug aus ArbG Berlin, 19.03.2009 - 2 Ca 17727/08
    Denn unabhängig von seinem Gesundheitszustand darf der Arbeitnehmer eine Krankschreibung gegenüber dem Arbeitgeber nicht davon abhängig machen, dass der Arbeitgeber einen bestimmten Wunsch des Arbeitnehmers nicht entspricht ( BAG v. 17.06.2003, 2 AZR 123/02 , NZA 2004, 564).
  • BAG, 25.09.2008 - 8 AZR 717/07

    Vertragsstrafenabrede - AGB-Kontrolle

    Auszug aus ArbG Berlin, 19.03.2009 - 2 Ca 17727/08
    Da § 11 des Arbeitsvertrages nicht teilbar ist und eine geltungserhaltende Reduktion der Klausel auf die Zeit nach Ablauf der Probezeit ausscheidet (zur Teilbarkeit von Vertragsstrafenklauseln und ihrer geltungserhaltenden Reduktion zuletzt BAG v. 25.09.2008, 8 AZR 717/07 , NZA 2009, 370), kann die Beklagte den zur Aufrechnung gestellten Anspruch hierauf nicht stützen.
  • BAG, 20.01.2009 - 9 AZR 650/07

    Urlaubsanspruch - Erfüllung - Abgeltung

    Auszug aus ArbG Berlin, 19.03.2009 - 2 Ca 17727/08
    Unabhängig davon, dass tarifliche Ausschlussfristen auf den gesetzlichen Urlaub wegen dessen eigenen Zeitregime nicht anzuwenden sind ( BAG v. 20.01.2009, 9 AZR 650/07 , juris), hat eine fristgerechte Geltendmachung bereits mit der Klageschrift am 29.10.2008 stattgefunden.
  • BAG, 17.01.1995 - 9 AZR 664/93

    Urlaubsabgeltung und Kündigungsschutzprozeß

    Auszug aus ArbG Berlin, 19.03.2009 - 2 Ca 17727/08
    Da diese von der Beklagten weder gewährt noch abgegolten wurden, bestand der Urlaubsanspruch in dieser Höhe über den 31.12.2008 hinaus als Schadensersatzanspruch wegen des Verzuges der Beklagten mit der Urlaubsgewährung fort (vgl. BAG v. 17.01.1995, 9 AZR 664/93 , NZA 1995, 531).
  • LAG München, 24.01.2008 - 3 Sa 800/07

    Beweisverwertungsverbot

    Auszug aus ArbG Berlin, 19.03.2009 - 2 Ca 17727/08
    Der Schutz dieses Rechtes des gesprochenen Wortes hängt auch nicht davon ab, ob es sich bei den ausgetauschten Informationen um personale Kommunikationsinhalte oder gar um besonders persönlichkeitssensible Daten handelt, noch kommt es auf die Vereinbarung einer besonderen Vertraulichkeit des Gesprächs an ( BGH v. 18.02.2003, XI ZR 165/02 , juris; LAG München vom 24.01.2008, 3 Sa 800/07 , juris).
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